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Re: Zoll Einfuhr Problem

Posted: 20.03.2014, 20:02
by jojo89
Ich werd da echt nicht schlau draus :rolleyes:

Zig BCs haben's nach Deutschland geschafft, aber meiner ist nicht in Ordnung :nein:

Re: Zoll Einfuhr Problem

Posted: 20.03.2014, 20:14
by Tippi
Der Nonsens geht ja noch weiter, wenn man bedenkt, das das Produkt nie von einer unabhängigen Stelle "geprüft" wurde, denn der Hersteller darf einfach das CE-Zeichen draufklatschen, wenn er sagt das es den "Richtlinien" entspricht! Das so ein Geschiss darum gemacht wird find ich schon lächerlich.

Re: Zoll Einfuhr Problem

Posted: 20.03.2014, 22:11
by 200sx-7mgte project
jojo89 wrote:
Turbomatthy wrote:Ich habe vor ein paar Tagen ein Blitz SBC eingeführt.

Habe meine Steuern drauf bezahlt und 3.5% Bearbeitungsgebühr und gut war das.

Hab das SBC mehrfach aus JP importiert, auch gebraucht, war nie nen Problem.

Ich gucke mal das ich zuhause noch die Zollunterlagen finde.

Habe hier in der Geldbörse nur den Kundenbeleg gefunden.

Das wäre echt mega.

Ich hatte den Leuten ja erstmal versucht zu erklären, was das überhaupt ist und dass die Dinger hier in DE zu Hauf unterwegs sind und waren, aber da ist das eben ganz einfach: "Wir haben es gemeldet, wurde abgelehnt, beschweren Sie sich woanders". Damit ich mich überhaupt beschweren kann / Widersprechen darf muss ich jetzt warten bis ich auf postalischem Wege den Bescheid über die Verweigerung der Einfuhr bekomme. Das ist wiedermal so ein Bürokratischer Nonsens... Die Leute machen da auch nur ihren Job und sind mit Sicherheit nicht allwissend, das ist schon klar. Mich nervt einfach nur mit was für einem Stoizismus dort gearbeitet wird.
Auch auf meinen Hinweis, dass ich das gleiche Gerät hier vor einiger Zeit noch ganz regulär erwerben konnte wurde nicht eingegangen. Ein Beleg hierfür würde daran angeblich auch nichts ändern. Dass ich Teile, welche nicht geprüft und somit nicht STVO-konform sind einfach beziehen und auch einbauen kann, solange ich damit nicht auf der Straße rumfahre würde auch keine Rolle spielen.

Denen sind in meinen Augen zwei Fehler unterlaufen:

Der BC wurde als Steuergerät deklariert und der Antrag nicht ans Kraftfahrtbundesamt ( wo er laut einem anderen Mitarbeiter hingehört hätte ), sondern an ein anderes Amt geschickt.

Danke schonmal für die vielen Ratschläge, werde das bei meinem Einspruch auf jeden Fall einbringen! Bin immer wieder überrascht wie rasch hier geholfen wird :top:
was hat das kraftfahrtbundesamt mit der verzollung zu tun?

nochmal meinen post zusammengefasst:
1. die kennzeichnungspflicht trifft nur zu wenn eine oder mehrere EU-RICHTLINIEN erfüllt sind. (ist ja klar weil sonst müsste aus ALLES ein CE-Zeichen)
Produkte, auf die aufgrund ihrer Art oder Beschaffenheit eine oder mehrere der EU-Richtlinien Anwendung findet, müssen mit der CE-Kennzeichnung versehen sein, bevor sie erstmals in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Es sind alle anzuwendenden Richtlinien zu berücksichtigen.
kurzum, wenn keine der eu-richtlinien erfüllt ist, besteht auch keine kennzeichnungspflicht!

diese findet man hier: http://de.wikipedia.org/wiki/CE-Kennzeichnung

2. unter den genannten richtlinien könnten 2x zutreffen.
- 89/336/EWG (elektromagnetische Verträglichkeit)
- 73/23/EWG (elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen)

das zweite fällt weg da es nur für elektronische geräte zwischen 50-1000v gilt. die richtlinie für EMV bleibt. unter den in meinem vorherigen post geposteten ausschnitten aus dem Leitfaden zur Anwendung der Richtlinie 2004/108/EG (EMV-Leitfaden - Stand 08.02.2010) (89/336/EWG wurde abgelöst durch 2004/108/EG!)
gehen zwei punkte hervor die besagen, dass es bei diesem gerät nicht zutrifft, zumindest meinem verständnis nach.

da es sich um eine nachrüstteil für kfz handelt fällt es NICHT unter die richtlinie zum EMV, sondern einer gesonderten richtlinie, die jedoch nicht ce-kennzeichnungspflichtig ist (und selbst diese richtlinie ist nicht erfüllt)

3. keine der richtlinien sehe ich erfüllt, welche erfüllt sein müssen (bzw. mindestens 1x) für eine CE-kennzeichnungspflicht.

Re: Zoll Einfuhr Problem

Posted: 20.03.2014, 22:40
by jojo89
Wie erwähnt war das nicht meine Aussage, sondern die des Zollbeamten. Da geht es nicht um die Verzollung an sich, sondern um die Prüfung dessen, ob das Gerät eine Kennzeichnung braucht.

Das was du schriebst leuchtet mir soweit auch ein und das werde ich für den Widerspruch definitiv verwenden. Unterm Strich wird die Ursache des Problems wohl eher eine Fehleinschätzung durch die Zollbeamten gewesen sein. Den BC gibt's ja auch oft genug in Deutschland, daher hat es mich wirklich gewundert, dass das überhaupt keine Rolle spielen soll. :boese:

Re: Zoll Einfuhr Problem

Posted: 21.03.2014, 00:24
by insa
Da fällt mir nur eins ein: Verdammte Korinthenkacker beim Zoll :flop:

Jeden Monat werden zehntausende Geräte mit gefälschten oder einfach aufgeklebten CE-Zeichen aus China eingeführt. Steckdosen, Lichterketten, LED-Birnen, Wecker, whatever. CE-Zeichen kann sich jeder einfach drauf machen.

Aber hauptsache der hochwertige japanische Boostcontroller wird abgefangen. :nein:

Re: Zoll Einfuhr Problem

Posted: 21.03.2014, 08:16
by 200sx-7mgte project
jojo89 wrote:Wie erwähnt war das nicht meine Aussage, sondern die des Zollbeamten. Da geht es nicht um die Verzollung an sich, sondern um die Prüfung dessen, ob das Gerät eine Kennzeichnung braucht.

Das was du schriebst leuchtet mir soweit auch ein und das werde ich für den Widerspruch definitiv verwenden. Unterm Strich wird die Ursache des Problems wohl eher eine Fehleinschätzung durch die Zollbeamten gewesen sein. Den BC gibt's ja auch oft genug in Deutschland, daher hat es mich wirklich gewundert, dass das überhaupt keine Rolle spielen soll. :boese:

interessant. dann wendet sich der zollbeamte der irgendwann mal etwas von einem CE-zeichen gehört hat und glaubt, dass alle elektronischen geräte eines haben müssen an das kraftfahrtbundesamt, weil es dabei um ein kfz-teil geht und er glaubt, dass das kraftfahrbundesamt darüber zu entscheiden hat.

der knaller wird kommen, wenn im kraftfahrbundesamt genau so jemand sitzt der meint er hätte die befugnis darüber entscheiden zu dürfen.


zu entscheiden ob ein produkt mit oder ohne CE-zeichen in den innereuropäischen verkehr gebracht werden darf, bzw. ob ein produkt ce-kennzeichnungspflichtig ist entscheidet mMn ausschließlich das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi)


quelle: https://www.berlin.de/lagetsi/themen/43197.html

Re: Zoll Einfuhr Problem

Posted: 21.03.2014, 18:51
by sp33dfr34k
Handelt es sich eigentlich um ein Neu oder Gebrauchtteil?

Re: Zoll Einfuhr Problem

Posted: 21.03.2014, 22:27
by jojo89
200sx-7mgte project wrote:
jojo89 wrote:Wie erwähnt war das nicht meine Aussage, sondern die des Zollbeamten. Da geht es nicht um die Verzollung an sich, sondern um die Prüfung dessen, ob das Gerät eine Kennzeichnung braucht.

Das was du schriebst leuchtet mir soweit auch ein und das werde ich für den Widerspruch definitiv verwenden. Unterm Strich wird die Ursache des Problems wohl eher eine Fehleinschätzung durch die Zollbeamten gewesen sein. Den BC gibt's ja auch oft genug in Deutschland, daher hat es mich wirklich gewundert, dass das überhaupt keine Rolle spielen soll. :boese:

interessant. dann wendet sich der zollbeamte der irgendwann mal etwas von einem CE-zeichen gehört hat und glaubt, dass alle elektronischen geräte eines haben müssen an das kraftfahrtbundesamt, weil es dabei um ein kfz-teil geht und er glaubt, dass das kraftfahrbundesamt darüber zu entscheiden hat.

der knaller wird kommen, wenn im kraftfahrbundesamt genau so jemand sitzt der meint er hätte die befugnis darüber entscheiden zu dürfen.


zu entscheiden ob ein produkt mit oder ohne CE-zeichen in den innereuropäischen verkehr gebracht werden darf, bzw. ob ein produkt ce-kennzeichnungspflichtig ist entscheidet mMn ausschließlich das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi)


quelle: https://www.berlin.de/lagetsi/themen/43197.html
Du wirst lachen, aber exakt das selbe habe ich auch gesagt. Da hat man einfach gemerkt, dass die Leute einfach keine Ahnung hatten und sich die Finger nicht verbrennen wollten. Lieber mal schnell ablehnen und hoffen, dass derjenige sich das gefallen lässt.

Ich hab mich da mal eingelesen und würde sagen, dass du mit deiner Annahme recht hast und der BC keiner CE-Kennzeichnungspflicht unterliegt. Ich muss nun dieses dumme Schreiben abwarten, dass ich Einspruch einreichen darf. Ich befürchte aber, dass das Alles nicht so einfach wird.
Recht haben und Recht bekommen sind ja nun leider zwei verschieden paar Stiefel. Am Ende wirds wohl auf die Laune des entsprechenden Beamten ankommen. Wobei ich ja hoffe, dass derjenige bei der Argumentation einfach klein bei gibt um den Aufwand möglichst gering zu halten... :juggle:

@S33dfre34k:

Ist ein Gebrauchtteil.

Re: Zoll Einfuhr Problem

Posted: 22.03.2014, 14:22
by jojo89
Habe mittlerweile mal mit dem Verkäufer und ner Bekannten von einem anderen Zollamt gesprochen. Beiden rieten mir unabhängig voneinander die Sendung zurückzuschicken, das Geld zu nehmen und es einfach nochmal zu versuchen / versuchen den BC im Inland zu erwerben. Wäre wohl schneller und Rücksendekosten habe ich ohnehin nicht... Trotzdem sau ärgerlich :boese:

Re: Zoll Einfuhr Problem

Posted: 22.03.2014, 15:48
by sp33dfr34k
Wenn der Verkäufer dir den Kaufpreis erstattet, bist du ja noch halbwegs gut aus der Sache herausgekommen. Trotzdem denke ich, dass gerade private Gebrauchtteile kein CE-Zeichen benötigen :juggle:

Edit: Ich habe vor einiger Zeit mehrfach elektronische Anzeigen etc. ohne Probleme importiert.