Hab da mal ne Frage... HELP
- ALEX SICK
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Hab da mal ne Frage... HELP
Morgen Männers! Ich hätt da mal ne Frage... und zwar:
Möchte ich mir nen E30 kaufen bei dem der TÜV schon länger
abgelaufen ist. Wie ist das wenn ich den TÜV neu machen muss
wird das teurer als normal oder kann man den TÜV ganz normal machen?
Wenn der TÜV länger als ein Jahr abgelaufen ist kann man dann immernoch
zur DEKRA fahren???
Möchte ich mir nen E30 kaufen bei dem der TÜV schon länger
abgelaufen ist. Wie ist das wenn ich den TÜV neu machen muss
wird das teurer als normal oder kann man den TÜV ganz normal machen?
Wenn der TÜV länger als ein Jahr abgelaufen ist kann man dann immernoch
zur DEKRA fahren???
- wallerio
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Re: Hab da mal ne Frage... HELP
wenn mich nicht alles täuscht sinds 18 monate nach ablauf vom letzten tüv, dann mußt ne vollabnahme machen. kannst aber auch glaub nochmal 6 monate rausschlagen (also 24 monate) ,wennds beantragst, das nur normaler tüv ist..
- Akita
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Re: Hab da mal ne Frage... HELP
also soweit ich weis ist das §21 Monopol vom TÜV nicht mehr gültig!! Das heist du kannst auch
länger stillgelegte Fahrzeuge wenn du alle Papiere hast zum TÜV,GTÜ,KÜS,Dekra und so weiter
Fahren .Die Gebühren sind aber von der Prüfstelle abhängig.Erkundige dich wo es am billigsten
ist. :ja: Und denke daran es wird genauer geprüft d.h. es sollte der STVZO entsprechen.
länger stillgelegte Fahrzeuge wenn du alle Papiere hast zum TÜV,GTÜ,KÜS,Dekra und so weiter
Fahren .Die Gebühren sind aber von der Prüfstelle abhängig.Erkundige dich wo es am billigsten
ist. :ja: Und denke daran es wird genauer geprüft d.h. es sollte der STVZO entsprechen.
420 is the "Answer to the Ultimate Question of Life, the Universe, and Everything"
Re: Hab da mal ne Frage... HELP
Die Frist von der wieder Anmeldung ist doch hoch gesetzt worden. Es war sonst immer glaub knapp 2 Jahre.
Ich mein aber was zu wissen, das se des auf 7 Jahre hoch gesetzt haben.
Ich mein aber was zu wissen, das se des auf 7 Jahre hoch gesetzt haben.
Re: Hab da mal ne Frage... HELP
jo so hab ichs auch gehört...Akita wrote:also soweit ich weis ist das §21 Monopol vom TÜV nicht mehr gültig!! Das heist du kannst auch
länger stillgelegte Fahrzeuge wenn du alle Papiere hast zum TÜV,GTÜ,KÜS,Dekra und so weiter
Fahren .Die Gebühren sind aber von der Prüfstelle abhängig.Erkundige dich wo es am billigsten
ist. :ja: Und denke daran es wird genauer geprüft d.h. es sollte der STVZO entsprechen.
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- ALEX SICK
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Re: Hab da mal ne Frage... HELP
Danke! Habs auch gerade ergooglelt sind jetzt wirklich 7Jahre! Ein Glück!
Dann steht dem E30 nixmehr im wege :top:
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Re: Hab da mal ne Frage... HELP
Also nochmal für mein Verständnis, wenn jetzt mein Nissan abgemeldet ist dann habe ich habe einen Zeitraum von 7 jahren um ihn wieder regulär anmelden zu können (und TÜV normal machen zu lassen)????
Wäre ja super!
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- kanntenzwerg
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Re: Hab da mal ne Frage... HELP
ja so hab ich es verstanden :ja:DieZahnfee wrote:Also nochmal für mein Verständnis, wenn jetzt mein Nissan abgemeldet ist dann habe ich habe einen Zeitraum von 7 jahren um ihn wieder regulär anmelden zu können (und TÜV normal machen zu lassen)????
Wäre ja super!
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Re: Hab da mal ne Frage... HELP
nach 7 Jahren verfällt der Brief beim KBA und um danach einen neuen zu bekommen bracht mann ein Vollgutachten. Ansonsten genügt eine Gülltige HU/AU um das kfz wieder zuzulassen.wallerio wrote:wenn mich nicht alles täuscht sinds 18 monate nach ablauf vom letzten tüv, dann mußt ne vollabnahme machen. kannst aber auch glaub nochmal 6 monate rausschlagen (also 24 monate) ,wennds beantragst, das nur normaler tüv ist..