Xenon HID Kits mit TÜV bei Showoff

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nouse
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Post by nouse »

hey flo! nochmals merci!!

und wo kann man den scheinwerfer dann einstellen lassen?

grüße

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Bad Boy
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Post by Bad Boy »

@Flo-vergiss es mit dem TÜV.
Wenn Dir das jemand einträgt is das ne klasse Sache aber wird einer Überprüfung durch andere Prüfer oder Paragrafenreiter nicht standhalten.
Ein Grund reicht:ABE erlischt weil der Scheinwerfer mit einem nicht geprüften Leuchtmittel betrieben wird.
Dabei ist es egal ob die Brenner alleine zugelassen sind.
Laut ABE dürfen unsere (S14a) Lampen nur H1 drinhaben.

Scheinwerfer stellt doch jede Werkstatt ein.
'98 RACING-der Leistungsmäßig etwas nach oben streut

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nouse
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Post by nouse »

hat von euch schon jmd diese alwr von hella verbaut?

hab heute ein bissal gegoogelt, und da meinen einige, dass das alles nichts bringt, also weder alwr noch sra, weil die scheinwerfer das e-zeichen mit halogen lampen haben und nicht mit xenon.

will nicht so viel geld ausgeben, und dann funktioniert das "legalisieren" nicht.

grüße

gnu42
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Post by gnu42 »

das ist ja genau das was der Bad Boy geschrieben hat. Im Prinzip müsste man den kompletten Lampenkörper gegen einen austauschen, der für Xenon-Brenner vorgesehen ist, also für D2S oder D2R Brenner. Dazu noch eine SRA und eine ALWR. Nur dann ist ein Umbau "wirklich" eintragungsfähig.

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Flo-S14a
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Post by Flo-S14a »

@Nouse du brauchst sie nicht einstellen da du nur den Leuchtkörper getauscht hast.

Haben die nun ein E Zeichen drauf oder nicht?

@BadBoy ich weiß was du meinst. Lichttechnisches Gutachten... aber die Xenon birnen sind eben auch H1 :). Es werden bei den Kits ja nur die Birnen ausgetauscht.
Wenn du heute diese H1 Kits verbaust die ALWR und die Scheinwerferreinigungsanlage verbaust und das ganze von der Ausleuchtung etc. ok ist, wird das von jedem Tüv angenommen der sich ein bisschen damit auskennt.

Allerdings... warum den Aufwand betreiben, wer wird bei einer Kontrolle schon wissen ob Nissan nicht ab Werk Xenon angeboten hat?! ;) :D
Soweit ich mir erinnern kann ist bis 1996 keine ALWR & SWRA vorgeschrieben gewesen, bin mir aber nicht ganz sicher... :gruebel:
Gruß
Flo

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Flo-S14a
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Post by Flo-S14a »

Im Prinzip müsste man den kompletten Lampenkörper gegen einen austauschen, der für Xenon-Brenner vorgesehen ist, also für D2S oder D2R Brenner.
Da musst du mir jetzt aber mal erklären wo hier der Unterschied liegt wenn ich einen H1 Kit im Scheinwerfer verbaue oder die Komplette Lampenfassung umbaue die nur für D2S oder D2R Brenner verwendbar sind wenn ich damit die gleichen Abstände in der Fassung erreiche?!
Gruß
Flo

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nouse
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Post by nouse »

servas flo!

des kastl hat ein e-zeichen! die brenner nicht...zumindest ist mir nix aufgefallen...auf der verpackung ist aber was mit tüv gestanden; ob das jetzt fürs ganze kit gilt (glaub ich eher nicht) oder nur für die box... k.a.!

also weiß es keiner so genau...weils noch keiner probiert hat.

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Flo-S14a
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Post by Flo-S14a »

Hm... sind auf normalen Halogenbirnchen E Prüfzeichen drauf?

Wenn nicht dann ist das ganze Kit zugelassen, so würde ich das sehen.
Gruß
Flo

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Rocki
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Post by Rocki »

Das E-Zeichen der Kits bezieht sich m.W. nur auf die Vorschaltgeräte
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gnu42
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Post by gnu42 »

Rocki wrote:Das E-Zeichen der Kits bezieht sich m.W. nur auf die Vorschaltgeräte
genau! Und ob das wirklich geprüft wurde oder nur ein China-fake ist wäre die nächste Frage...

@Flo-S14a
auf den zugelassenen Leuchtmitteln (also H1, H4 usw.) steht immer eine E-Nummer drauf, meist auf dem Metallsockel

Und dass die Xenon-Brenner die Form eines H1-Leuchtmittels haben bringt eigentlich auch nix, da das "H" von H1 für "Halogen" steht. Die Xenon-Typen fangen mit "D" an, steht wohl für "discharge lamp" (Entladungslampe)

Und da oben hast du mich falsch verstanden: Es reicht auch nicht aus den Sockel umzustricken. Die einzige Möglichkeit das ganze gültig eingetragen zubekommen wäre den gesamten Scheinwerfer durch einen für Xenon-Brenner zugelassenen Scheinwerfer zu ersetzen. Da müsste dann halt auf dem Glas z.B. D2S drauf stehen.