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muss Lackierung eingetragen werden ???

Posted: 11.05.2008, 08:30
by gnu42
In einem anderen Forum kam gerade die Diskussion über eine Umlackierung auf. Angeblich hat da ein Dekra-Prüfer verlangt, dass die neue Lackierung in den Fahrzeugschein eingetragen werden muss.

Seine Aussage:

"wird die Grundfarbe eines KFZ ( außer Krad !!! ) geändert, muß diese im KFZ-Schein neu eingetragen werden"

"Flip-Flop Lackierungen werden unter " FlipFlop " eingetragen, aber mit ihrem Grundton den man sieht unter nicht Berücksichtigung der Lichteinstrahlung"

Hier haben ja einige eine Umlackierung vorgenommen. Habt ihr die auch eintragen lassen??? Ich habe davon noch nie was gehört

Posted: 11.05.2008, 08:36
by Gies
das is wohl etwas neuer wegen eu richtlinien aber ja das hab ich schon gehört

Posted: 11.05.2008, 10:02
by 96dennis96
ich bin mit meinem sierra mal angehalten worden weil er nicht mehr rot sondern matt-schwarz-fleckig-zerbeult war.
lt aussage des cops errege ein farbwechsel zwar mißtrauen und führe zu kontrollen aber mehr nicht.

Posted: 11.05.2008, 11:03
by Flo-S14a
Bald müssen wir noch die Schlüsselanhänger eintragen lassen oder wie???

Ob die Länge, Farbe und Markenzugehörigkeit stimmt... :rolleyes:


Ob ich das eingetragen bekomme?? Image

Posted: 11.05.2008, 11:09
by Cronnos
Wundern würde es mich nicht wenn man das in den Papieren ändern muss.

@Flo-S14a: Nein den Schlüsselanhänger bekommst du nicht eingetragen der hat keine ABE oder nen E-Prüfzeichen!!!!! :D

Posted: 11.05.2008, 14:21
by michner
mein senf dazu, neulich ein 7 tage altes auto in der werkstatt gehabt. im fahrzeugschein stand bei der Farbe "gelb" drin, und das Fahrzeug war eher so "silber/grau"..... :rolleyes:

Posted: 11.05.2008, 15:14
by xpinballx2001
Ich hab meine Lackierung auch nicht eintragen lassen und die Menschen
vom TÜV haben auch keinen Ton gesagt. Ich Fahrzeugschein steht
immernoch Grün.

Posted: 11.05.2008, 18:13
by BlackBetty
normalerweise muss mans eintragen lassen, wenn jemand es nicht macht und trotzdem keiner mecker, dann is das eben so, aber eingetragen werden muss es offiziell nunmal.

@Flo
schreib das den leuten die auch was dran ändern können, gesetz is gesetz! :/

Posted: 11.05.2008, 18:33
by Fuzzy
Quark bei manchen Autos steht eine Farbe drinnen bei anderen nicht, warum sollte dann Pflicht sein das es eingetragen werden muß?

Posted: 11.05.2008, 20:52
by gnu42
vielleicht hat das wirklich was mit den neuen Fahrzeugpapieren zu tun...

Da der Farbcode bei der Fahrgestellnummer eingestantzt ist und daher am Fahrzeug nicht geändert werden kann, dachte ich eigentlich, dass die Farbe im Schein zu dieser eingeprägten Farbcodierung passen müsste. Aber anscheinend doch nicht.

@Flo
Das ist jetzt echt kein Witz: diese Schlüsselbänder zum um den Hals hängen dürfen eigentlich nur mit einer Sollbruchstelle verkauft werden, z.B. ein Klettverschluss der sich leicht öffnet. Mit diesen Bändern strangulieren sich nämlich jedes Jahr ne ganze Menge Menschen, vor allem Kinder. Hat dein Band eine Sollbruchstelle?